Aufgrund der Zunahme von Unwettern und deren Heftigkeit wurde die Windsogsicherung von Dacheindeckungselementen bereits vor Jahren Pflicht. Je nach Gebäudegröße, Standort und Geländeformation sind die entsprechenden Vorkehrungen im Fachregelwerk des Dachdeckerhandwerks verbindlich vorgeschrieben. Die Sicherungsmaßnahmen beschränken sich dabei nicht auf Ziegeleindeckungen. Auch können z. B. Solarmodule als Teil der Dacheindeckung davon betroffen sein. Hierzu wurde eigens ein "Windatlas" entwickelt, der Auskunft über Mindestanforderungen gibt.
Trotz dieser zusätzlich vorgeschriebenen Windsogsicherungen besteht die Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung des Daches und seiner Komponenten. Diese Überprüfung hat durch entsprechende Fachbetriebe zu erfolgen. Die oft praktizierte "Sichtprüfung" durch den Hausmeister genügt den Anforderungen an die Obliegenheitspflichten kaum.